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Aktualisiert: 11. Dez. 2024

Wer kennt das nicht? Der Anruf: „Kannst du einen Dienst auf einem anderen

Betriebshof übernehmen?“ Häufig lautet die Antwort: „Ja, klar, wenn Not am

Mann ist.“ Doch was passiert, wenn im Nachhinein die Frage aufkommt: „Steht

mir für den Weg zu dem anderen Betriebshof nicht auch Wegezeit zu?“

Die Antwort ist oft ernüchternd: „Nein, das war doch dein Wunsch und freiwillig!“

Diese Aussage ist nicht nur unfair, sondern auch falsch.


Ein Blick in den Tarifvertrag TV-N Berlin schafft Klarheit: In § 9 Abs. 1 ist klar

geregelt, dass betrieblich veranlasste Wegezeiten als Arbeitszeit zählen. Das

bedeutet, dass auch dann, wenn ein Kollege freiwillig auf einem anderen

Betriebshof aushilft, die Wegezeit als Arbeitszeit gilt. Freiwilliges Engagement

darf nicht dazu führen, dass man auf sein Recht auf bezahlte Arbeitszeit

verzichtet! Leider erleben wir jedoch immer wieder, dass genau dieses

Engagement schamlos ausgenutzt wird.


Unser Standpunkt ist klar: Das ist unfair, und wir werden uns dafür einsetzen,

das die Kollegen über ihre Rechte umfassend informiert werden.


Darüber hinaus existiert im Bereich BO bereits eine Regelung, wonach

Kolleginnen und Kollegen, die freiwillig Fahrdienste auf anderen Höfen

übernehmen, mit einer Prämie belohnt werden. Diese Praxis muss auf alle

Bereiche ausgedehnt werden, um eine Gleichbehandlung für alle Kolleginnen

und Kollegen sicherzustellen.

Klare Trennung zwischen Arbeit und Freizeit!

Wir werden uns dafür stark machen, dass den Kolleginnen und Kollegen die

Arbeitszeit bezahlt wird – unabhängig davon, auf welchem Betriebshof sie

aushelfen. Arbeitnehmerrechte müssen unbedingt wieder im Personalrat

thematisiert werden, um das Vertrauen der Beschäftigten zurückzugewinnen.


Bündnis Strassenbahn


ree

 
 

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