- Bündnis Strassenbahn

- 10. Nov. 2024
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 11. Dez. 2024
Wer kennt das nicht? Der Anruf: „Kannst du einen Dienst auf einem anderen
Betriebshof übernehmen?“ Häufig lautet die Antwort: „Ja, klar, wenn Not am
Mann ist.“ Doch was passiert, wenn im Nachhinein die Frage aufkommt: „Steht
mir für den Weg zu dem anderen Betriebshof nicht auch Wegezeit zu?“
Die Antwort ist oft ernüchternd: „Nein, das war doch dein Wunsch und freiwillig!“
Diese Aussage ist nicht nur unfair, sondern auch falsch.
Ein Blick in den Tarifvertrag TV-N Berlin schafft Klarheit: In § 9 Abs. 1 ist klar
geregelt, dass betrieblich veranlasste Wegezeiten als Arbeitszeit zählen. Das
bedeutet, dass auch dann, wenn ein Kollege freiwillig auf einem anderen
Betriebshof aushilft, die Wegezeit als Arbeitszeit gilt. Freiwilliges Engagement
darf nicht dazu führen, dass man auf sein Recht auf bezahlte Arbeitszeit
verzichtet! Leider erleben wir jedoch immer wieder, dass genau dieses
Engagement schamlos ausgenutzt wird.
Unser Standpunkt ist klar: Das ist unfair, und wir werden uns dafür einsetzen,
das die Kollegen über ihre Rechte umfassend informiert werden.
Darüber hinaus existiert im Bereich BO bereits eine Regelung, wonach
Kolleginnen und Kollegen, die freiwillig Fahrdienste auf anderen Höfen
übernehmen, mit einer Prämie belohnt werden. Diese Praxis muss auf alle
Bereiche ausgedehnt werden, um eine Gleichbehandlung für alle Kolleginnen
und Kollegen sicherzustellen.
Klare Trennung zwischen Arbeit und Freizeit!
Wir werden uns dafür stark machen, dass den Kolleginnen und Kollegen die
Arbeitszeit bezahlt wird – unabhängig davon, auf welchem Betriebshof sie
aushelfen. Arbeitnehmerrechte müssen unbedingt wieder im Personalrat
thematisiert werden, um das Vertrauen der Beschäftigten zurückzugewinnen.
Bündnis Strassenbahn

