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Aktuelles:

20.09.2026

Überstundenzuschläge bei Teilzeit – das ändert sich:

Ab 1. Oktober 2026 gibt es eine wichtige Änderung im TV-N Berlin.

Für Teilzeitbeschäftigte im Fahrdienst ändert sich die bisherige Regelung zu den Überstundenzuschlägen. Grundlage dafür ist eine Änderung in § 22 TV-N Berlin.

Künftig gilt: Wer über seine individuell vereinbarte Arbeitszeit hinaus Überstunden leistet, kann dafür bereits einen Überstundenzuschlag erhalten.

Bisher musste im Fahrdienst dafür erst die regelmäßige Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten überschritten werden.

Damit endet ab 1. Oktober 2026 die bisherige Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten bei den Überstundenzuschlägen.

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10.03.2025

Dienstpläne der M2: Mindestwendezeiten unterschritten!

Seit dem 3. März bleibt den Fahrer:innen an der Endstelle Dircksenstraße in der Praxis nur 4 statt der vorgesehenen 6 Minuten zum Wenden – ein klarer Verstoß gegen tarifliche Mindeststandards!

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